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Haftpflicht für Buchhalter

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Buchhalter

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Obwohl es vom Gesetzgeber nicht zwingend vorgeschrieben ist (siehe hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 10.04.2013), halten wir es im Interesse unserer Kunden für sehr sinnvoll, freiwillig eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Für unsere BVM-Geschäftspartner besteht die Möglichkeit, eine solche Versicherung sehr preisgünstig wie folgt abzuschließen:

  • Versicherungssumme EUR 100.000 pro Schadensfall (max. EUR 200.000 p. a.) für jedes einzelne BVM-Büro
  • Anmeldung und Versicherungsbestätigung erfolgt für jedes einzelne BVM-Büro auf Wunsch
  • Abwicklung über namhafte deutsche Versicherung
  • keine Zuschläge für Mitarbeiter oder weiteren Inhaber/Gesellschafter
  • keine Eigenbeteiligung im Schadensfall
  • kurze Laufzeiten (jährlich kündbar)

Gerne übersenden wir Ihnen kostenlos und unverbindlich unser Informationsmaterial. Über Ihre Kontaktaufnahme würden wir uns sehr freuen. Sie erreichen uns wie folgt:

Tel. (09632) 9 22 91 77

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