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Mehrere Betriebs-Pkw - Steuererleichterung bei privater Nutzung (Stand: 03.12.2012)

Der Bundesfinanzhof hatte mit Urteil vom 09.03.2010 entschieden, dass bei Privatnutzung mehrerer Betriebs-Pkw durch den Betriebsinhaber für jedes Fahrzeug ein Nutzungswert nach der 1 %-Methode zu versteuern ist. Die Besteuerung der Nutzungsentnahme sollte fahrzeugbezogen und nicht personenbezogen erfolgen.

Das Bundesfinanzministerium nun wieder mit Schreiben vom 15.11.2012 Ausnahmen zugelassen. Für betriebliche Fahrzeuge ist demnach kein Nutzungswert anzusetzen, wenn diese

  • für eine private Nutzung nicht geeignet sind, z. B. Werkstattwagen,
  • ausschließlich eigenen Arbeitnehmern zur Nutzung überlassen werden,
  • nach der betrieblichen Nutzungszuweisung nicht zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen.

Sofern auch Angehörige einen Betriebs-Pkw für Privatfahrten nutzen, genügt es wieder, den Nutzungswert für das Fahrzeug mit dem zweithöchsten Listenpreis zu versteuern.