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Häufige Verkäufe über ebay können Gewerbe- und Umsatzsteuer nach sich ziehen

(Stand: 06.10.2015)

Wer häufig Gegenstände über ebay verkauft, muss damit rechnen, dass die Verkaufstätigkeit ab einem gewissen Umfang als nicht mehr privat erachtet wird mit der Folge, dass die erzielten Gewinne bzw. Umsätze der Gewebe- bzw. Umsatzsteuer unterliegen. Dies kann sogar dann der Fall sein, wenn die Verkäufe im Rahmen einer privaten Haushaltsauflösung oder umfassenderen „Entrümpelungsaktion“ erfolgen.

Erneut hat der BFH in einem Fall der Finanzverwaltung dahingehend Recht gegeben, dass es sich bei den vermeintlich privaten, also vermeintlich steuerlich nicht relevanten Verkäufen des Umfangs wegen um eine unternehmerische und damit steuerlich relevante Tätigkeit handelte. Die Besonderheiten dieses Fall lagen darin, dass zum einen die Klägerin Unternehmerin war, aber die verkauften Sachen (Pelzmäntel und -jacken) nichts mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit als Finanzdienstleisterin zu tun hatte, zum anderen, dass es sich nicht um ihre eigenen Pelze handelte, sondern sie im Zuge der Auflösung des Haushalts ihrer Schwiegermutter, die in ein Altersheim zog, für diese auf deren Wunsch viele Haushaltsgegenstände, insbesondere deren Mäntel und Jacken über EBay verkaufte.

Neben der Finanzverwaltung erachtete auch der BFH den Verkauf von 140 Pelzmäntel und -jacken innerhalb von zwei Jahren trotz des privaten Anlasses als unternehmerische Tätigkeit, so dass die Umsätze, welche bei den Verkäufen erzielt wurden, umsatzsteuerpflichtig waren (Urteil vom 12.08.2015, XI R 43/13).