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Vorsteuerabzug im Insolvenzverfahren - Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters

(Stand: 15.06.2015)

Dient ein Insolvenzverfahren sowohl der Befriedigung von Verbindlichkeiten des --zum Vorsteuerabzug berechtigten-- Unternehmens wie auch der Befriedigung von Privatverbindlichkeiten des Unternehmers, ist der Unternehmer aus der Leistung des Insolvenzverwalters grundsätzlich im Verhältnis der unternehmerischen zu den privaten Verbindlichkeiten, die im Insolvenzverfahren jeweils als Insolvenzforderungen geltend gemacht werden, zum anteiligen Vorsteuerabzug berechtigt, so der BFH (Urteil vom 15.04.2015, V R 44/14).