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Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG

(Stand: 08.11.2016)

Mit Schreiben vom 03.11.2016 (IV C 6 – S 2296-a/08/10002 :003) hat das BMF neue Verwaltungsanweisungen zur Steuerermäßigung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb gem. § 35 EStG erlassen und zugleich seine früheren, hierzu ergangenen Schreiben vom 24.02.2009, vom 22.12.2009 und vom 25.11.2010 aufgehoben.

Die Regelung des § 35 EStG bezweckt, einer Doppelbesteuerung von Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit durch Einkommensteuer einerseits und Gewerbesteuer andererseits durch pauschalierte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer, also durch Ermäßigung der Einkommensteuer entgegenzuwirken.

Das Schreiben befasst sich zunächst eingehend mit:

  1. dem Anwendungsbereich des § 35 EStG
  2. der tariflichen Einkommensteuer i. S. d. § 35 Absatz 1 EStG
  3. dem sog. Anrechnungsvolumen
  4. der Definition der gewerblichen Einkünfte i. S. d. § 35 EStG
  5. der Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags (§ 35 Absatz 1 Satz 2 EStG)

Ein besonderer Schwerpunkt des Schreibens liegt auf der Anwendung der Steuerermäßigung bei Mitunternehmerschaften. Hier geht der Erlass auf folgende Themen ein:

  1. die Gewinnverteilung bei einer Mitunternehmerschaft nach dem allgemeinen Verteilungsschlüssel
  2. Besonderheiten bei mehrstöckigen Personengesellschaften
  3. den anteiligen Gewerbesteuermessbetrag bei einer KGaA
  4. die Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags bei unterjähriger Unternehmensübertragung  und Gesellschafterwechsel
  5. die gesonderte und die gesonderte und einheitliche Feststellung
  6. die Behandlung von Veräußerungs- und Aufgabegewinnen i. S. d. § 7 Satz 2 GewStG

Das Schreiben ist nun grundsätzlich auf alle offenen Fälle anzuwenden.

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