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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2016 veröffentlicht

(Stand: 16.02.2016)

Das Bundesministerium der Finanzen hat die für das Jahr 2016 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben (Schreiben v. 16.12.2015 - IV A 4 - S 1547/13/10001-03) und auf seiner Homepage zum Download veröffentlicht.

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben bieten Betrieben mit Lebensmittel-, Speisen- oder Getränkesortiment die Möglichkeit, auf Basis von Erfahrungswerten ihre Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entlasten die Inhaber damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment und sind Jahreswerte für eine Person.