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Zweites Standbein für Steuerfachleute

Für den weiteren Ausbau unserer Aktivitäten suchen wir bundesweit Geschäftspartner zur Gründung bzw. zur Erweiterung eines eigenen Büros gemäß § 6 Nr. 4 StBerG, die sich (evtl. vorerst) nebenbei ein solides und ausbaufähiges zweites Standbein schaffen möchten.


Auf Grund unternehmensinterner Vorgaben stellen wir an einen künftigen BVM-Geschäftspartner weitaus höhere fachliche Qualifikationsanforderungen als dies der Gesetzgeber vorsieht.


Während der Gesetzgeber lediglich den Abschluss eines kaufmännischen Ausbildungsberufes (wie z.B. Einzelhandelskaufmann) sowie eine 3jährige Praxiszeit von 16 Wochenstunden auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens (z.B. Verbuchung von Eingangsrechnungen) vorschreibt, suchen wir Geschäftspartner (m/w) mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung beispielsweise als

  • Steuerfachgehilfe
  • Steuerfachwirt
  • Bilanzbuchhalter (IHK)
  • Diplom-Betriebswirt (FH)
  • Diplom-Kaufmann (Univ.)
  • ehemalige Finanzbeamte

und zusätzlich einer

  • mindestens 3jährigen Berufspraxis in einem Steuerbüro mit einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.

Eine Partnerschaft im Rahmen unseres Verbundes bietet dem einzelnen BVM-Büro eine Vielzahl von Serviceleistungen, welche Sie auszugsweise der linken Menüleiste entnehmen können.

Sofern Sie sich grundsätzlich mit dem Gedanken tragen, in diesem Bereich eine selbständige Existenz zu gründen oder eine solche ausbauen möchten, unsere unternehmensinternen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und sich grundsätzlich für eine Geschäftspartnerschaft mit unserem Verbund interessieren, bitten wir um Übersendung Ihrer Kurzbewerbung an:


BVM Verbund zur Verbuchung
laufender Geschäftsvorfälle GmbH
Theresienstraße 6-8
80333 München

Ansprechpartner:
Herr Dr. Pappenberger
Telefon: 0800/7799008
Telefax: 0800/7799009
Email: info@bvm-verbund.de


Wir senden Ihnen dann gerne umgehend ausführliche Informationen per Post bzw. stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.


Wir freuen uns auf Ihre Kurzbewerbung bzw. auf Ihren Anruf.

 

 

 

 

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Belege auf Thermopapier: Fotokopie auf Normalpapier anfertigen

Für sämtliche Buchungsbelege gilt eine gesetztliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Häufig bekommt man bei Tankstellen, Einzelhandelsgeschäften oder Restaurants nur Belege, die auf Thermopapier gedruckt sind. Der Inhalt dieser Belege ist dann oft nach einigen Jahren nicht mehr zu erkennen. Um bei späteren Betriebsprüfungen keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es ratsam, derartige Belege auf Normalpapier zu fotokopieren.