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Wehr- und Zivildienst: Ab 01.07.2010 Verkürzung der Dienstzeit auf 6 Monate (Stand: 09.07.2010)

Die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- und Zivildienstes dauert derzeit 9 Monate. Während dieser Dienstzeit wird das Kind bei den Eltern steuerlich nicht berücksichtigt. Wenn das Kind nach dem 21. Lebensjahr arbeitslos ist oder nach dem 25. Lebensjahr noch in Berufsausbildung ist, verlängert sich der Kindergeldbezug um die Dauer des vormals geleisteten Dienstes.

Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 wird die Dauer des Grundwehr- und Zivildienstes von 9 Monaten auf 6 Monate verkürzt. Alle Wehr- und Zivildienstleistenden, die ab 01.12.2010 ihren Dienst beginnen, leisten nur noch einen sechsmonatigen Dienst.

Eine Übergangsvorschrift stellt sicher, dass die verkürzte Dienstzeit auch für die Personen gilt, die ab dem 01.07.2010 noch aufgrund der bisherigen Regelung zu einem 9-monatigen Grundwehr- oder Zivildienst einberufen werden. Wehr- und Zivildienstleistende, die am 31.12.2010 bereits sechs Monate oder länger Dienst geleistet haben, scheiden mit Ablauf dieses Tages aus. Sie können aber auf eigenen Wunsch und Antrag auch noch neun Monate Dienst zu den bisherigen Bedingungen leisten.

(Stand: 09.07.2010)

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