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Verwarnungsgelder: Wenn der Arbeitsgeber das Bußgeld zahlt (Stand: 18.01.2010)Das Bundessozialgericht hat gegen die Sozialversicherungsträger entschieden, dass nicht nur Bußgelder wegen Verletzung des Halteverbotes sondern auch Bußgelder wegen Überschreiten der erlaubten Lenkzeiten im betrieblichen Interesse liegen und daher sozialversicherungsfrei sind. Es liegt offenkundig im Interesse der Arbeitsgeber die Strafe zu bezahlen (BSG-Urteil vom 01.12.2009). (Stand: 18.01.2010) |  |  Belege auf Thermopapier: Fotokopie auf Normalpapier anfertigenFür sämtliche Buchungsbelege gilt eine gesetztliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Häufig bekommt man bei Tankstellen, Einzelhandelsgeschäften oder Restaurants nur Belege, die auf Thermopapier gedruckt sind. Der Inhalt dieser Belege ist dann oft nach einigen Jahren nicht mehr zu erkennen. Um bei späteren Betriebsprüfungen keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es ratsam, derartige Belege auf Normalpapier zu fotokopieren.  |  |