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Verwarnungsgelder: Wenn der Arbeitsgeber das Bußgeld zahlt (Stand: 18.01.2010)

Das Bundessozialgericht hat gegen die Sozialversicherungsträger entschieden, dass nicht nur Bußgelder wegen Verletzung des Halteverbotes sondern auch Bußgelder wegen Überschreiten der erlaubten Lenkzeiten im betrieblichen Interesse liegen und daher sozialversicherungsfrei sind. Es liegt offenkundig im Interesse der Arbeitsgeber die Strafe zu bezahlen (BSG-Urteil vom 01.12.2009).

(Stand: 18.01.2010)

 

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