Home> Zweites Standbein für Steuerfachleute> Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Buchhalter
 [Standardversion laden]  [Empfehlung versenden]

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Buchhalter

Obwohl es vom Gesetzgeber nicht zwingend vorgeschrieben ist (siehe hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 18.09.2007), halten wir es im Interesse unserer Kunden für sehr sinnvoll, freiwillig eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Für unsere BVM-Geschäftspartner besteht die Möglichkeit, eine solche Versicherung sehr preisgünstig wie folgt abzuschließen:

  • Versicherungssumme EUR 100.000 pro Schadensfall (max. EUR 200.000 p.a.) für jedes einzelne BVM-Büro
  • Anmeldung und Versicherungsbestätigung erfolgt für jedes einzelne BVM-Büro auf Wunsch
  • Abwicklung über namhafte deutsche Versicherung
  • keine Zuschläge für Mitarbeiter oder weiteren Inhaber/Gesellschafter
  • keine Eigenbeteiligung im Schadensfall
  • kurze Laufzeiten (jährlich kündbar)

Weitere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem ausführlichen schriftlichen Informationsmaterial.


Die ggf. darüber hinaus bestehenden Fragen würden wir evtl. gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern.

 

 [Standardversion laden]  [Empfehlung versenden]
 [Standardversion laden]  [Empfehlung versenden]