 Steuerberatung: Abzugsverbot für private Steuerberatungskosten rechtens (Stand: 31.05.2010)Seit 2006 sind Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben absetzbar. Während private Steuerberatungskosten nun als Kosten der Lebensführung überhaupt nicht mehr berücksichtigt werden, können Beratungskosten, die im Zusammenhang mit der Einkunftserzielung stehen, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der jeweiligen Einkunftsart abgesetzt werden. Folglich müssen die Aufwendungen seitdem aufgeteilt werden in einen abzugsfähigen und in einen nicht abzugsfähigen Teil. Nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts ist die Abschaffung der Absetzbarkeit von privaten Steuerberatungskosten nicht verfassungswidrig (Niedersächsisches FG vom 17.01.2008). Der Bundesfinanzhof hat nun die Hoffnung aller Steuerzahler enttäuscht: Die BFH-Richter haben - wider Erwarten - entschieden, dass die Streichung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberatungskosten in Ordnung geht. Der Gesetzgeber sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verpflichtet, private Steuerberatungskosten steuermindernd zu berücksichtigen. Auch wenn das deutsche Steuerrecht derart kompliziert sei, dass die Dienste von Steuerberatern in Anspruch genommen werden müssten, so sei gleichwohl ein Abzug der Kosten verfassungsrechtlich nicht geboten (BFH-Urteil vom 04.02.2010). (Stand: 31.05.2010) |  | |  |