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Selbständig als Buchhalter – Über den Nebenberuf zum Hauptberuf (06.05.2008)

Viele Steuerfachleute (Steuerfachgehilfen, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter etc.) in einem festen Angestelltenverhältnis spielen mit dem Gedanken eine Nebentätigkeit als selbständiger Buchhalter zu beginnen.

Eine solche Nebentätigkeit bringt folgende Vorteile mit sich:
- „Austesten" des Marktes möglich
- Nur geringe Zusatzkosten
- Chance auf Zusatzeinkommen
- Aufbau eines Kundenstammes für spätere Familienphase bzw. Vollexistenz

Allerdings stellt sich für den angehenden selbständigen Buchhalter zu Beginn seiner Tätigkeit die Frage, ob er diese alleine ausüben soll oder ob er sich hierzu einem größeren Verbund bzw. Institution anschließen soll.

Es gibt hierzu im Wesentlichen 3 Varianten:

- Variante 1: Ausübung ohne Anschluss an Verbund/Institution

- Vorteile:
--- Keine Kosten für Mitgliedschaft/Verbundzugehörigkeit
--- Keine Vorgaben zu beachten

- Nachteile:
--- sehr leicht erhebliche rechtliche Probleme bei Fehlern im Bereich Werbung/Marktauftritt; dies kann zu teueren, kostspieligen und nervenaufreibenden Abmahnungen führen
--- erheblich höhere Kosten für die Entwicklung und Herstellung von Logo, Flyern, Briefbögen etc., auf Grund geringer Auflage
--- höhere Kosten für Software, Versicherungen, Literatur etc. da jeweils Standardkonditionen gelten
--- keine Unterstützung bei fachlichen oder allgemeinen Fragen

- Variante 2: Ausübung mit Anschluss an einen Berufsverband

- Vorteile:
--- Unterstützung bei allgemeinen bzw. rechtlichen Fragen
--- Keine Vorgaben zu beachten
--- Geringe Kosten für Geschäftsausstattung

- Nachteile:
--- kaum Unterstützung bzgl. Kundengewinnung
--- auf Grund der verhältnismäßig geringen Eintrittsvoraussetzungen sind die Mitgliederzahlen bei diesen Berufsverbänden sehr hoch; damit keine besondere Abhebung vom Markt
--- nur geringfügige Vergünstigungen im Bereich von Rahmenverträgen

- Variante 3: Ausübung mit Anschluss an Franchiseverbund

- Vorteile:
--- Umfangreiche Unterstützung bei allgemeinen, rechtlichen oder fachlichen Fragen
--- Ganzheitlicher Marktauftritt
--- Zentrale Marketingmaßnahmen zur Neukundengewinnung
--- Sehr starke Kosteneinsparungen bei Software, Versicherungen, Literatur etc. durch umfangreiche Großkundenabkommen
--- Manche Franchiseanbieter (z.B. BVM) verlangen weit höhere Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme als dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Sofern man einem solchen Verbund angehört, hebt man sich von der breiten Masse der selbständigen Buchhalter deutlich ab, was sich natürlich positiv auf die Neukundengewinnung auswirkt.

- Nachteile:
--- Teilweise werden sehr hohe monatliche Franchisinggebühren bzw. ein hauseigenes Softwaresystem zu sehr hohen Preisen angeboten. Hier sind die Unterschiede der einzelnen Anbieter allerdings sehr groß, weshalb sehr genau verglichen werden sollte. Bei BVM beispielsweise wird nur eine sehr geringe umsatzabhängige Verwaltungskostenumlage (und diese sogar noch nachträglich und nach oben gedeckelt) berechnet. Dadurch fallen zu Beginn der Tätigkeit erst einmal gar keine Zusatzkosten an, gleichwohl kann man von Beginn an alle Vorteile in Anspruch nehmen. Sollte der Umsatz evtl. auch mit Kundengewinnung durch BVM wachsen, greift irgendwann die Deckelung.
--- Teilweise machen die Franchiseanbieter starke Vorgaben (nicht so bei BVM).
--- Vorsicht ist auch vor allzu langen Vertragslaufzeiten geboten vor allem in Verbindung mit hohen monatlichen Fixkosten. Bei BVM wird beispielsweise in Verbindung mit einem Kooperationspartner eine professionelle Software angeboten, welche monatlich (!) kündbar ist.

Abschließend kann jedem potentiellen Existenzgründer im Bereich Buchhaltung nur dringend geraten werden, sich möglichst umfassend zu informieren und sehr sorgfältig zu vergleichen, da die Unterschiede sehr gravierend sind.

BVM Verbund zur Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle GmbH
Herr Dr. Pappenberger
Theresienstraße 6-8
80333 München
Tel. 0800/7799008
Fax 0800/7799009
Email: info@bvm-verbund.de
Internet: www.bvm-verbund.de

Der BVM Verbund zur Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle betreibt bundesweit über 200 Geschäftsstellen zur Verbuchung der laufenden Buchhaltung, Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen und betreut Existenzgründungsvorhaben.

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Belege auf Thermopapier: Fotokopie auf Normalpapier anfertigen

Für sämtliche Buchungsbelege gilt eine gesetztliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Häufig bekommt man bei Tankstellen, Einzelhandelsgeschäften oder Restaurants nur Belege, die auf Thermopapier gedruckt sind. Der Inhalt dieser Belege ist dann oft nach einigen Jahren nicht mehr zu erkennen. Um bei späteren Betriebsprüfungen keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es ratsam, derartige Belege auf Normalpapier zu fotokopieren.