 Rürup-Verträge: Sonderausgabenabzug nur mit Zertifizierung möglich (Stand: 09.07.2010)Anders als Riester-Verträge wurden "Rürup"-Verträge (Basisrentenverträge) bisher nicht in einem zentralen Verfahren zertifiziert, d.h. darauf überprüft, ob das jeweilige Vertragsmodell die steuerlichen Bedingungen gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG erfüllt. Seit dem 01.01.2010 müssen auch Basisrentenverträge zertifiziert werden. Genau so, wie dies bereits für Riester-Verträge der Fall ist. Das neue Erfordernis gilt auch für bereits abgeschlossene Verträge, sodass auch die Bedingungen bestehender Verträge von der Zertifizierungsstelle geprüft werden. Die Zertifizierung ist die Voraussetzung dafür, dass die Beiträge als "Altersvorsorgeaufwendungen" im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar sind. - Was ist eine Zertifizierung? Die Zertifizierung eines Basisrentenvertrages ist die Feststellung, dass die Vertragsbedingungen des Basisrentenvertrages die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug erfüllen und der Anbieter den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Wo ist die Zertifizierungsstelle? Bis zum 30.06.2010 ist noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig. Ab 01.07.2010 ist die Zertifizierungsstelle nicht nur für Basisrentenverträge, sondern auch für Riester-Verträge beim Bundeszentralamt für Steuern zuständig.
Wenn Sie sich für einen Basisrentenvertrag (Rürup-Vertrag) interessieren, muss Sie der Anbieter schriftlich informieren über die Zertifizierungsstelle mit deren Postanschrift, die Zertifizierungsnummer und das Datum, zu dem die Zertifizierung wirksam geworden ist. Dabei ist folgender Hinweis aufzunehmen: "Der Basisrentenvertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG steuerlich förderungsfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Basisrentenvertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind." (Stand: 09.07.2010) |  | | |