 Online Informationssystem für selbständige Buchhalter (08.04.2008)Der BVM Verbund zur Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle GmbH weist darauf hin, dass es für selbständige Buchhalter für die praktische Berufsausübung unerlässlich ist, ein Informationssystem für Steuer- und Wirtschaftsrecht, Rechnungswesen und Lohn- und Gehaltsabrechnung vorrätig zu halten. Hierzu gibt es auf dem Markt eine Vielzahl von Anbietern, wie beispielsweise Haufe, NWB, Stollfuß. Zu beachten ist hierbei insbesondere, in welchen Zeitabständen und in welcher Form die Aktualisierung erfolgt. Oft erfolgt die Aktualisierung mittels CD¿s/DVD¿s. Der Nachteil liegt hierbei darin, dass diese meist nur vierteljährlich verschickt werden und man somit nicht tagesaktuell ist. Zudem kann es beim Aufspielen der Updates EDV-technische Probleme geben, wenn irgendwann die Umgebung des eigenen PC¿s nicht mehr den Systemvoraussetzungen des Verlages entspricht. Die Aktualisierung kann alternativ auch rein über das Internet erfolgen. Der Vorteil liegt darin, dass man fast tagesaktuelle Informationen verfügbar hat. Zum anderen entfällt das lästige Installieren von Updates mit den damit eventuell verbundenen Problemen. Auf Grund einer Rahmenvereinbarung zwischen BVM und dem NWB Verlag in Herne, besteht für BVM-Geschäftsstellen seit kurzem die Möglichkeit, den NWB-SteuerXpert-Premium in der Online-Version zu extrem vergünstigten Konditionen zu beziehen. BVM Verbund zur Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle GmbH Herr Dr. Pappenberger Theresienstraße 6-8 80333 München Tel. 0800/7799008 Fax 0800/7799009 Email: info@bvm-verbund.de Internet: www.bvm-verbund.de Der BVM Verbund zur Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle betreibt bundesweit über 200 Geschäftsstellen zur Verbuchung der laufenden Buchhaltung, Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen und betreut Existenzgründungsvorhaben. |  | |  Belege auf Thermopapier: Fotokopie auf Normalpapier anfertigenFür sämtliche Buchungsbelege gilt eine gesetztliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Häufig bekommt man bei Tankstellen, Einzelhandelsgeschäften oder Restaurants nur Belege, die auf Thermopapier gedruckt sind. Der Inhalt dieser Belege ist dann oft nach einigen Jahren nicht mehr zu erkennen. Um bei späteren Betriebsprüfungen keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es ratsam, derartige Belege auf Normalpapier zu fotokopieren.  |