 Kapitaleinkünfte-zumutbare Belastung u. Spendenabzug ab 01.01.12 (Stand: 07.12.2011)Abgeltend besteuerte Kapitaleinkünfte werden bei der Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung sowie des Höchstbetrags für das Spendenabzugsvolumen nicht mehr mit einbezogen. Damit soll u. a. eine Benachteiligung von Rentnern und Pensionären, die Kapitaleinkünfte beziehen, ab 01.01.2012 vermieden werden. Die abgeltend besteuerten Einkünfte müssen in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden. (Stand: 07.12.2011) |  | |  |