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Jahreswagen für Werksangehörige: Vom Rabatt bleibt mehr steuerfrei (Stand: 18.01.2010)

Die Finanzverwaltung hat eine neue Regelung zur Ermittlung des Preisnachlasses bekanntgegeben, der vom Listenpreis des Fahrzeugs abgezogen werden kann. Rückwirkend ab dem 01.01.2009 sind dies 80 % des durchschnittlichen Preisnachlasses in den letzten drei Monaten - statt bisher 50 % (BMF-Schreiben vom 18.12.2009).

Anders als bisher werden neben Bar-Rabatten auch Rabatte in anderer Form einbezogen: Zugabe von Zubehör, kostenlose Inspektionen, überhöhte Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen, indirekte Rabatte. Die indirekten Rabatte müssen nachvollziehbar in den Unterlagen dokumentiert sein.

(Stand: 18.01.2010)

 

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