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Jahreswagen für Werksangehörige: Vom Rabatt bleibt mehr steuerfrei (Stand: 18.01.2010)

Die Finanzverwaltung hat eine neue Regelung zur Ermittlung des Preisnachlasses bekanntgegeben, der vom Listenpreis des Fahrzeugs abgezogen werden kann. Rückwirkend ab dem 01.01.2009 sind dies 80 % des durchschnittlichen Preisnachlasses in den letzten drei Monaten - statt bisher 50 % (BMF-Schreiben vom 18.12.2009).

Anders als bisher werden neben Bar-Rabatten auch Rabatte in anderer Form einbezogen: Zugabe von Zubehör, kostenlose Inspektionen, überhöhte Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen, indirekte Rabatte. Die indirekten Rabatte müssen nachvollziehbar in den Unterlagen dokumentiert sein.

(Stand: 18.01.2010)

 

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Belege auf Thermopapier: Fotokopie auf Normalpapier anfertigen

Für sämtliche Buchungsbelege gilt eine gesetztliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Häufig bekommt man bei Tankstellen, Einzelhandelsgeschäften oder Restaurants nur Belege, die auf Thermopapier gedruckt sind. Der Inhalt dieser Belege ist dann oft nach einigen Jahren nicht mehr zu erkennen. Um bei späteren Betriebsprüfungen keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es ratsam, derartige Belege auf Normalpapier zu fotokopieren.