 Investitionsabzugsbetrag: Erleichterung bei Anschaffung eines Betriebs-Pkw (Stand: 19.02.2010)Eine Voraussetzung für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages ist u.a., dass das Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des folgenden Jahres, das auf die Investition folgt, ausschließlich oder fast ausschließlich in Deutschland betrieblich genutzt wird. Für die geplante Anschaffung eines Pkw bedeutet das eine hohe Hürde: - Ein Pkw wird ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt, wenn Sie ihn zu nicht mehr als 10 % privat nutzen. Im Zweifelsfall müssen Sie darlegen, dass der Umfang der betrieblichen Nutzung mindestens 90 % beträgt. Dabei können Sie die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb der betrieblichen Nutzung zurechnen.
- Die Finanzverwaltung verlangt, dass Sie die betriebliche Nutzung des Pkw im maßgebenden Nutzungszeitraum anhand geeigneter Unterlagen nachweisen, und zwar durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.
- Falls Sie den Privatanteil nach der 1 %-Pauschalmethode ermitteln, unterstellen die Finanzämter grundsätzlich eine schädliche Privatnutzung von mehr als 10 % (BMF-Schreiben vom 08.05.2009).
Wie die Absicht der ausschließlichen betrieblichen Nutzung nachzuweisen ist, ist im Gesetz nicht geregelt. So versagen manche Finanzämter die Anerkennung eines Investitionsabzugsbetrages für die geplante Neuanschaffung eines Betriebs-Pkw, wenn Sie bisher die Privatnutzung mittels der 1 %-Pauschalmethode ermittelt und versteuert haben. Dann wird einfach unterstellt, dass der Privatanteil auch künftig beim neuen Pkw mehr als 10 % beträgt und deshalb die Bedingung nicht erfüllt ist. Der Bundesfinanzhof hat dieser Praxis jetzt einen Riegel vorgeschoben: Es ist ausreichend, wenn Sie versprechen, den Umfang der betrieblichen Nutzung des neuen Fahrzeugs in den ersten zwei Jahren durch ein Fahrtenbuch zu dokumentieren (BFH-Urteil vom 26.11.2009).
(Stand: 19.02.2010) |  | |  |