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Inventarversicherung für selbständige Buchhalter (19.12.2008)

Selbständige Buchhalter verfügen in der Regel über eine komplette Büroausstattung wie zum Beispiel eine mehrere Arbeitsplätze umfassende Computeranlage, Kopierer, Fax, Telefongeräte, wobei schnell ein Wert von mehreren Tausenden Euro zusammen kommen kann.

Üblicherweise verfügen derartige Büros über eine Vermögensschaden-Versicherung, welche Schäden im Verhältnis zum Mandanten abdecken würde. Zu denken wäre hier beispielsweise an eine fehlerhafte Lohnabrechnung, welche später im Rahmen einer Betriebsprüfung durch den Sozialversicherungsträger entdeckt wird und zu einer erheblichen Nachzahlung für den Unternehmer führt.

Meist ist auch noch eine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden. Diese würde beispielsweise für Schäden aufkommen, welche der selbständige Buchhalter oder seine Mitarbeiter direkt im Geschäft des Mandanten verursachen. Beispiel: Buchhalter stößt eine teuere Vase im Geschäft des Mandanten versehentlich um.

Im Bereich des betrieblichen Inventars sieht es in der Praxis dagegen meist ganz anders aus. Zum einen besteht meist gar keine solche Versicherung. Kommt es dann eines Tages zu einem Überspannungsschaden (Blitzeinschlag), einem Wassereinbruch (Unwetter) oder zu ähnlichen Ereignissen, steht der Inhaber des Buchführungsbüros sehr schnell vor einem großen Problem, sofern nicht ausreichend Ersparnisse vorliegen. Eine Inventarversicherung wäre in einem solchen Fall eingesprungen und hätte den Schaden ersetzt.

Aber selbst wenn eine Inventarversicherung besteht ist Vorsicht geboten. Denn oft besteht das Risiko der Unterversicherung. Nehmen wir mal an, ein selbständiger Buchhalter hat zu Beginn seiner Tätigkeit eine Inventarversicherung über EUR 10.000 abgeschlossen. Der Wert seines Inventars ist im Laufe der Jahre auf EUR 20.000 angestiegen. Kommt es dann zu einem Schaden in Höhe von EUR 5.000, würde die Versicherung argumentieren, dass vom gesamten Inventar nur die Hälfte versichert war (=Unterversicherung). In der Konsequenz würde die Versicherung von dem Schaden in Höhe von EUR 5.000 auch nur die Hälfte (=EUR 2.500) ersetzen.

Im Rahmen des BVM-Verbundes besteht für BVM Büros seit geraumer Zeit die Möglichkeit, eine sehr preisgünstige Inventarversicherung abzuschließen und zwar mit der besonderen Klausel „auf erstes Risiko". Das bedeutet, dass das Risiko der Unterversicherung entfällt. Im obigen Beispiel würde die Versicherung solange Schäden ersetzen bis die Versicherungssumme aufgebraucht ist, d.h. der Schadensersatz durch die Versicherung wären die vollen EUR 5.000.

BVM Verbund zur Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle GmbH
Herr Dr. Pappenberger
Theresienstraße 6-8
80333 München
Tel. 0800/7799008
Fax 0800/7799009
Email: info@bvm-verbund.de
Internet: www.bvm-verbund.de

Der BVM Verbund zur Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle betreibt bundesweit über 240 Geschäftsstellen zur Verbuchung der laufenden Buchhaltung, Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen und betreut Existenzgründungsvorhaben.

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Belege auf Thermopapier: Fotokopie auf Normalpapier anfertigen

Für sämtliche Buchungsbelege gilt eine gesetztliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Häufig bekommt man bei Tankstellen, Einzelhandelsgeschäften oder Restaurants nur Belege, die auf Thermopapier gedruckt sind. Der Inhalt dieser Belege ist dann oft nach einigen Jahren nicht mehr zu erkennen. Um bei späteren Betriebsprüfungen keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es ratsam, derartige Belege auf Normalpapier zu fotokopieren.