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Grenze bei der Ist-Versteuerung dauerhaft auf 500.000 € angehoben (Stand: 13.01.2012)

Die Umsatzgrenze wurde zum 01.07.2009 bundeseinheitlich auf den bis dahin nur für die neuen Bundesländer geltenden Betrag von 500.000 € angehoben. Die Maßnahme war bis zum 31.12.2011 befristet. Bei einem Auslaufen der Befristung würde die maßgebliche Umsatzgrenze bundesweit auf 250.000 € absinken. Dadurch würde den Unternehmen wichtige Liquidität entzogen werden. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes wird die Umsatzgrenze von 500.000 € dauerhaft fortgeführt

(Stand: 13.01.2012)

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