Ende 2010 läuft die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer, Pflegepersonen und Arbeitnehmer mit einer Beschäftigung außerhalb der EU aus.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Gesetzentwurf zum neuen "Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt" vorgelegt, in dem die Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ab 2011 fortgeführt wird - allerdings zu geänderten Bedingungen.
Der Beitrag für Selbstständige soll deutlich teurer werden: Statt derzeit 19,89 EUR (West) bzw. 15,19 EUR (Ost) pro Monat müssen Selbstständige ab dem kommenden Jahr viermal so viel zahlen (71,54 EUR bzw. 60,76 EUR). Allerdings sind zwei Ausnahmeregelungen vorgesehen:
Um den besonderen Schwierigkeiten während der unmittelbaren Startphase der Existenzgründung Rechnung zu tragen, zahlen Selbstständige innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme der Tätigkeit den halben Betrag, aber doppelt so viel wie heute (§ 345b Satz 2 SGB III-neu).
Zur Vermeidung unbilliger Härten gilt für alle Selbstständigen bis zum 31.12.2011 unabhängig vom Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme ebenfalls der halbe Beitrag.
Der Beitrag für Pflegepersonen, die eine pflegebedürftige Person der Pflegestufe 1-3 mindestens 14 Stunden wöchentlich betreuen, soll unverändert bleiben. Er beträgt derzeit lediglich 7,15 EUR (West) bzw. 6,08 EUR (Ost) pro Monat.
Die Frist für den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung soll von einem Monat auf drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit erweitert werden. Das Versicherungspflichtverhältnis beginnt rückwirkend mit Beginn der Selbstständigkeit.
(Stand: 09.07.2010)