Fortbildung: Mehr Bildungsprämie für mehr Bildungswillige (Stand: 19.02.2010)

Um Erwerbstätige zum lebenslangen Lernen zu motivieren und zu mobilisieren, gibt es seit Anfang 2009 die "Bildungsprämie". Wer in seine Weiterbildung investiert, wird über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten gefördert. Wichtigste Komponente der Förderung ist der Prämiengutschein:

  • Die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen werden zur Hälfte mit einem Zuschuss gefördert. Der Zuschuss beträgt höchstens 154 EUR pro Jahr. Zum 01.01.2010 wurde der höchstmögliche Zuschussbetrag auf 500 EUR angehoben. Mindestens die gleiche Summe muss für die Weiterbildung selbst aufgebracht werden.
  • Bedingung für den Prämiengutschein ist, dass Sie erwerbstätig sind und Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht höher ist als 20 000 EUR bei Ledigen und 40 000 EUR bei Verheirateten. Zum 01.01.2010 wurde die Einkommensgrenze auf 25 600 EUR bzw. 51 200 EUR angehoben.

(Stand: 19.02.2010)