Firmenunfallversicherung: Neue Steuerregeln für Versicherungsleistungen (Stand: 18.01.2010)

Das Bundesfinanzministerium hat neue Regeln für die steuerliche Behandlung von Beiträgen und Versicherungsleistungen aus betrieblichen Unfallversicherungen bekannt gegeben. Neu ist die Behandlung der Versicherungsleistung, wenn die Rechte aus dem Versicherungsvertrag dem Arbeitgeber zustehen (BMF-Schreiben vom 28.10.2009).

Zur Ermittlung der steuerpflichtigen Beitragssumme ist eine Vereinfachungsregelung zugelassen: Die Beitragssumme kann auf der Basis des zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls gezahlten Versicherungsbeitrages auf die Beschäftigungsdauer hochgerechnet werden, d. h. Jahresbeitrag x Beschäftigungsjahre.

(Stand: 18.01.2010)