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Home> Aktuelle Tipps> Erbschaft und Schenkung: Absenkung der Steuersätze
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Erbschaft und Schenkung: Absenkung der Steuersätze in Steuerklasse II (Stand: 18.01.2010)

Ab dem 01.01.2010 gelten bei Schenkungen und Erbschaften in der Steuerklasse II geringere Steuersätze:

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis ...

Steuerklasse I

Steuerklasse II

 

 

Steuerklasse III

  2009ab 01.01.2010 

75 000 EUR

300 000 EUR

600 000 EUR

6 000 000 EUR

7 %

11%

15 %

19 %

 

30 %

15 %

20 %

25 %

30 %

 

30 %

13 000 000 EUR

26 000 000 EUR

über 26 Mio. EUR

23 %

27 %

30 %

 

50 %

35 %

40 %

43 %

 

50 %

Die Neuregelung gilt für Schenkungen und Erbschaften ab dem 01.01.2010 - und nicht wie bei der Steuerverschonung für Betriebsvermögen rückwirkend ab dem 01.01.2009.

(Stand: 18.01.2010)

 

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Belege auf Thermopapier: Fotokopie auf Normalpapier anfertigen

Für sämtliche Buchungsbelege gilt eine gesetztliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Häufig bekommt man bei Tankstellen, Einzelhandelsgeschäften oder Restaurants nur Belege, die auf Thermopapier gedruckt sind. Der Inhalt dieser Belege ist dann oft nach einigen Jahren nicht mehr zu erkennen. Um bei späteren Betriebsprüfungen keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es ratsam, derartige Belege auf Normalpapier zu fotokopieren.