Buchführungsbüro – Mein Kunde zahlt nicht(15.12.2008)

Viele selbständige Buchhalter kämpfen mit dem Problem, dass Ihre Kunden die Leistungen des Buchhalters in Anspruch nehmen, aber dann bezüglich der Bezahlung der Rechnung den Buchhalter immer wieder vertrösten.

Obwohl die offenen Forderungen meist berechtigt wären, wird der Weg zum Rechtsanwalt aus Angst vor weiteren Kosten gescheut. Die Forderung wird nicht selten einfach ausgebucht.

Es empfiehlt sich vor der Annahme eines neuen Kunden dessen Bonität etwas näher anzusehen. Sofern gleich in den ersten Buchungsunterlagen Mahnungen oder gar Pfändungen auftauchen, sollte nur gegen Vorauskasse gearbeitet werden.

Man könnte beispielsweise auch versuchen über seine Hausbank Auskünfte über den Interessenten einzuholen oder eine Wirtschafts-Auskunftei zu befragen.

Ein Indiz, bei dem man auch stutzig werden sollte, ist die Tatsache, dass der potentielle Kunde in der Vergangenheit bereits mehrfach den Steuerberater oder sein Buchführungsbüro gewechselt hat (sog. „Steuerberaterhopping" analog dem Phänomen der sog. „Mietnomaden"). In diesen Fällen kann man davon ausgehen, dass der Interessent bewusst einen „Dummen" sucht, der seine Arbeiten erledigt und gar nicht daran denkt, jemals die offenen Rechnungen zu bezahlen.

Im Rahmen des BVM Verbundes besteht seit kurzem ein Rahmenvertrag mit einem bundesweit arbeitenden Inkassounternehmen. Auf Grund dieses Rahmenvertrages besteht für BVM-Büros die Möglichkeit, einzelne „faule" Forderungen bequem und ohne großes Kostenrisiko zum Einzug zu geben. Kann das Inkassounternehmen die Forderung ausnahmsweise auch nicht realisieren fallen keine Kosten an (Ausnahme: geringfügige Barauslagen z. B. Auskünfte vom Einwohnermeldeamt). Kann die Forderung realisiert werden, erhält das BVM-Büro seine Hauptforderung. Die darüber hinaus gehenden vom Schuldner zu zahlenden Gebühren bekommt das Inkassounternehmen für seine Dienstleistung.

Da manche Schuldner schon alleine deshalb sofort bezahlen, wenn sie merken, dass nun eine fremde Institution der Sache nachgeht, ist diese Inkassomöglichkeit für selbständige Buchhalter sehr interessant.

BVM Verbund zur Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle GmbH
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Der BVM Verbund zur Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle betreibt bundesweit über 240 Geschäftsstellen zur Verbuchung der laufenden Buchhaltung, Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen und betreut Existenzgründungsvorhaben.

Belege auf Thermopapier: Fotokopie auf Normalpapier anfertigen

Für sämtliche Buchungsbelege gilt eine gesetztliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Häufig bekommt man bei Tankstellen, Einzelhandelsgeschäften oder Restaurants nur Belege, die auf Thermopapier gedruckt sind. Der Inhalt dieser Belege ist dann oft nach einigen Jahren nicht mehr zu erkennen. Um bei späteren Betriebsprüfungen keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es ratsam, derartige Belege auf Normalpapier zu fotokopieren.