Berechnung der Entfernungspauschale ab 01.01.12 (Stand: 07.12.2011)

Für die Günstigerprüfung zwischen der Entfernungspauschale und den tatsächlichen Aufwendungen bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kommt es ab dem Veranlagungszeitraum 2012 zur Festschreibung des Jahresprinzips. Wer abwechselnd mit öffentlichen Verkehrsmitteln und einem Pkw zur Arbeit fährt, muss dies zukünftig nicht mehr täglich nachweisen. Die Finanzämter prüfen nur noch jahresbezogen, ob für den Steuerzahler die Pendlerpauschale oder die Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten günstiger ist.

Die durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs eröffnete Möglichkeit, durch tageweise Prüfung die Fahrpreise für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gesondert abzusetzen, soweit der Betrag die Entfernungspauschale überschreitet, besteht ab 01.01.2012 nicht mehr.

(Stand: 07.12.2011)