 Anlage KAP: Wann und wie die Kirchensteuer erklärt wird (Stand: 11.03.2010)Von Kapitalerträgen behält die Bank seit 2009 die Abgeltungsteuer von 25 % und den Solidaritätszuschlag von 5,5 % ein. Und Kirchensteuer ist obendrein fällig - doch zu deren Bezahlung gibt es in den Jahren 2009 und 2010 zwei Möglichkeiten: Sie können Ihrer Bank zu Jahresbeginn mitteilen, dass sie die Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungsteuer einbehalten soll. Hierzu gibt es den Vordruck "Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer". In diesem Fall müssen Sie am Jahresende wegen der Kirchensteuer keine "Anlage KAP" zur Steuererklärung abgeben. Wenn Sie diesen Antrag nicht gestellt haben, behält die Bank zusätzlich zu Abgeltungsteuer und Soli keine Kirchensteuer ein. Dann aber muss die Kirchensteuer vom Finanzamt im Rahmen der Steuerveranlagung als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer festgesetzt werden. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die "Anlage KAP" mit der Steuererklärung einzureichen. (Stand: 11.03.2010) |  | |  |