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Vorsteuerabzugsberechtigung eines künftigen Alleingesellschafters vor Gründung einer Kapitalgesellschaft

(Stand: 26.03.2015)

Eine Einzelperson, die ernsthaft die Absicht hat, eine „Ein-Mann-Kapitalgesellschaft“ zu gründen und mit dieser umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu erzielen, ist nach Ansicht des FG Düsseldorf bereits vor Gründung der Gesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt. Insoweit sei die Einzelperson mit einer Vorgründungsgesellschaft vergleichbar. Ein Scheitern der Gesellschaftsgründung (z.B. wegen Versagung notwendiger Kreditmittel) schließt den Vorsteuerabzug nicht aus (FG Düsseldorf v. 30.01.2015, 1 K 1523/14 U, Rev. zugelassen).