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Anforderungen an einen konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung

(Stand: 15.11.2015)

Mit Urteil vom 18.08.2015 (V R 47/14) hat der BFH klargestellt, dass ein ausdrücklicher Antrag auf Ist-Besteuerung nicht erforderlich ist. Der Antrag kann auch konkludent gestellt sein, wenn aus den dem Finanzamt vorliegenden Unterlagen, insbesondere der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, ersichtlich ist, dass in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Ist-Umsätze deklariert sind. Einer ausdrücklichen Genehmigung der Ist-Besteuerung durch das Finanzamt bedarf es nicht. Diese Genehmigung ist nicht formgebunden und kann daher auch konkludent dadurch erteilt werden, dass die Behörde der Ist-Versteuerung durch den Steuerpflichtigen stillschweigend folgt.